Interdisziplinäre Einrichtung für Wahrnehmungsförderung

Verordnung und Kostenübernahme :


Ergotherapeutische Behandlungen werden von allen gesetzlichen Krankenkassen als anerkannte
Heilmittel geführt. Die Behandlungskosten werden daher von den KK's übernommen.


1. Sie lassen sich von Ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung ausstellen.

    Es ist die Heilmittelverordnung Nr. 18 "Maßnahmen der Ergotherapie".
    Privatversicherte lassen sich eine private Verordnung ausstellen.

2. Danach lassen Sie sich in der Praxis ihre Termine reservieren.

3. Mit der Verordnung erscheinen Sie zu Ihrem ersten Therapie-Termin.

    Innerhalb von 14 Tagen nach dem die Verordnung ausgestellt wurde
    (Verordnungsdatum), müssen Sie den ersten Termin einplanen.
    Haben sie weitere Informationen zur ihrer Problematik zur Hand bringen Sie
    diese bitte auch mit.




Kosten :

Mit Heilmittelverordnung der gesetzlichen Krankenkassen:

Als Erwachsener zahlen Sie nur den von den Krankenkassen erhobenen
Selbstkostenanteil.

Ergotherapeutische Behandlungen für Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind durch die
Krankenversicherung der Eltern Zuzahlungsfrei.



Mit Heilmittelverordnung als Privatpatient:

Hier gelten die Rechte für Privatpatienten. (Vertragsspezifisch)



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